Gesetzliche Grundlagen
Die Fundstätte von Aventicum wurde durch eine Verordnung unter Schutz gestellt (4. Dezember 1987), die es zum Ziel hatte, die Denkmäler und Bodenfunde der römischen Stadt auf dem Gemeindegebiet von Avenches zu schützen auf der Rechtsgrundlage der Loi sur la protection de la nature, des monuments et des sites (LPNMS) vom 10. Dezember 1969 und der Durchführungsverordnung vom 22. März 1989.
Das Amphitheater, das Theater, die Stadtmauer, das Westtor und der Turm La Tornallaz, der Cigognier-Tempel, die Thermen von Perruet, der Tempel von La Grange des Dîmes sowie das castrum von Le Bois de Châtel und die Sammlung des Römermuseums sind unter Schutz gestellt. Die intra muros geschützten römischen Denkmäler befinden sich in einer Zone, die nicht überbaut werden darf und in der jegliche Hoch- oder Tiefbauarbeiten strikt reglementiert sind. Diese Zone schliesst ebenso die Quartiere des Forums und dessen Randgebiete mit ein (insulae 20 bis 42), desweiteren die Hauptzufahrtstrassen zur Stadt, die Nekropolen, den Hafen und den antiken Kanal wie auch den Grabbezirk von En Chaplix.
Das restliche Gebiet innerhalb der römischen Stadtmauer wurde zur archäologischen Zone erklärt. Sämtliche Bauvorhaben und Raumplanungen müssen in diesem Bereich von der Direction de l'Archéologie et du Patrimoine au sein de la Direction Générale des Immeubles et du Patrimoine de l’Etat de Vaud eigens genehmigt werden.
Zu den Auswirkungen auf Bodendenkmäler durch Bauprojekte, die bei der Gemeinde von Avenches oder beim Kanton beantragt werden, wird von den Archäologen des Site et Musée romains d’Avenches (SMRA) ein Gutachten erstellt. Die Archäologen des SMRA unterstehen seit 2014 der Waadtländer Kantonsarchäologie (Archéologie Cantonale de l’Etat de Vaud). Der Grabungsleiter des SMRA gibt in einer kantonalen Stellungnahme vor, welche Art von Untersuchungen und/oder eventuellen Schutzmassnahmen vorzunehmen sind und erteilt dann die offizielle Erlaubnis zur Grabung von Seiten der Gemeinde. Bei der SMRA liegt die Zuständigkeit, in der Römerstadt Aventicum archäologische Ausgrabungen zu organisieren und durchzuführen, in speziellen Fällen (Aquädukte, antike Strassen) auch in den Nachbargemeinden.